Taschengeld, Sterne oder beides? So passt es zusammen
„Krieg ich einen Euro, wenn ich den Müll rausbringe?“ Warum Taschengeld und Mithelfen besser getrennt bleiben und wo Sterne sinnvoll dazwischenpassen.

Stell dir vor, deine achtjährige Tochter steht mit einem Prospekt in der Küche. Auf Seite drei ist ein Bauset für 25 Euro angekreuzt. „Kann ich mir das verdienen? Ich bring auch jeden Tag den Müll raus.“
Das klingt erst einmal vernünftig, denn der Müll muss sowieso raus. Trotzdem lohnt sich ein zweiter Blick, bevor ihr euch die Hand darauf gebt. Taschengeld, Mithelfen und Belohnungen haben nämlich ganz unterschiedliche Aufgaben.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) empfiehlt, spätestens mit dem Schulstart Taschengeld zu zahlen, regelmäßig und ohne dass das Kind darum bitten muss.
- Das DJI empfiehlt seit 2025 für Kinder unter 6 Jahren 1 bis 2 Euro pro Woche, für 6- bis 7-Jährige 2 bis 3 Euro und für 8- bis 9-Jährige 3 bis 4 Euro pro Woche.
- Taschengeld soll weder Belohnung für gutes Verhalten oder gute Noten sein noch zur Strafe gekürzt werden.
- Die übliche Mithilfe im Haushalt soll nicht über das Taschengeld bezahlt werden; nur besondere Zusatzaufgaben können getrennt vergütet werden.
- Sterne können Mithilfe im Alltag sichtbar machen und gegen gemeinsame Erlebnisse statt gegen Geld eingetauscht werden.
Wofür ist Taschengeld da?
Taschengeld ist Geld, über das ein Kind frei verfügen darf. Laut DJI üben Kinder damit, ein begrenztes Budget einzuteilen, Prioritäten zu setzen, zu sparen und auch aus Fehlkäufen zu lernen. Damit das klappt, sollte es regelmäßig und pünktlich kommen, bei jüngeren Kindern eher wöchentlich, bei älteren monatlich.
Wie viel Taschengeld ist angemessen?
Das DJI hat seine Taschengeld-Tabelle im September 2025 aktualisiert. Für Kinder bis 13 Jahre empfiehlt es diese Beträge:
| Alter | Empfehlung |
|---|---|
| unter 6 Jahren | 1 bis 2 Euro pro Woche |
| 6 bis 7 Jahre | 2 bis 3 Euro pro Woche |
| 8 bis 9 Jahre | 3 bis 4 Euro pro Woche |
| 10 bis 11 Jahre | 15 bis 25 Euro pro Monat |
| 12 bis 13 Jahre | 20 bis 30 Euro pro Monat |
Das DJI versteht die Tabelle ausdrücklich als Orientierung, nicht als Vorgabe. Wichtiger als der genaue Betrag ist, dass er zu euren Möglichkeiten passt und verlässlich kommt.
Sollte es Taschengeld für Hausarbeit geben?
Hier wird das DJI deutlich: Regelmäßige, altersgerechte Mithilfe im Haushalt gehört zum Familienleben und soll nicht mit dem Taschengeld verknüpft oder darüber „vergütet“ werden. Die Sozialpädagogin Beate Weymann nennt im IFP-Familienhandbuch einen einleuchtenden Grund. Wer fürs Mithelfen bezahlt wird, kann daraus auch die Botschaft ableiten: „Wenn ich nicht bezahlt werde, brauche ich nichts zu machen.“
Genauso heikel ist der umgekehrte Weg. Wer Taschengeld kürzt, weil das Zimmer unaufgeräumt ist, untergräbt laut DJI dessen Funktion als verlässliches Lernbudget und kann das Vertrauen zwischen Eltern und Kind belasten. Eine Ausnahme sieht das DJI vor: Für besondere Zusatzdienste, etwa umfangreiche Gartenarbeit, kann eine kleine, vorher vereinbarte Entlohnung angemessen sein, klar getrennt vom Taschengeld.
Taschengeld ist zum Üben da, Mithelfen gehört zum Familienleben. Beides wird leichter, wenn man es nicht vermischt.
Wo passen Sterne dazu?
Zwischen „Das gehört einfach dazu“ und „Dafür gibt es Geld“ ist viel Raum. Sterne machen sichtbar, was ein Kind im Alltag beiträgt, ohne das Taschengeld anzutasten. Eingetauscht werden sie gegen Dinge, die sich schlecht in Euro messen lassen: den Film am Freitagabend aussuchen, zusammen Pfannkuchen backen, einen Nachmittag im Schwimmbad.
Weil Kinder dabei auf ein Ziel hinsparen, üben sie nebenbei etwas Ähnliches wie beim Taschengeld: warten, planen, sich entscheiden. Laut DJI verstehen Kinder im Vorschulalter zwar, dass man an der Kasse Münzen gegen Waren tauscht, den Wert einzelner Münzen aber noch nicht. Sterne, die man zählen und wachsen sehen kann, sind da ein anschauliches Übungsfeld.

Drei Modelle, die gut zusammenpassen
- Taschengeld fest, Sterne für Erlebnisse. Das Taschengeld kommt jede Woche, egal was ist. Für Aufgaben im Alltag gibt es Sterne, die gegen gemeinsame Zeit oder kleine Privilegien getauscht werden.
- Taschengeld fest, Extra-Geld für Extra-Aufgaben. Wer beim großen Kellerausmisten hilft, bekommt einen vorher vereinbarten kleinen Betrag, getrennt vom Taschengeld und von den Alltagsaufgaben.
- Erst Sterne, dann auch Taschengeld. Im Kindergartenalter können Sterne ein anschaulicher Einstieg sein. Spätestens mit dem Schulstart kommt das Taschengeld dazu, und die Sterne bleiben für den Familienalltag.
Wie Fleißstern hier hilft
In Fleißstern legt ihr fest, was es für wie viele Sterne gibt: vom Kinoabend über das Lieblingsessen bis zu einem Extra-Euro, wenn ihr Geld bewusst dazunehmen wollt. Das Sterne-Konto zeigt jeden Stern mit Verlauf und jede eingelöste Belohnung. Ein Balken zeigt deinem Kind, wie nah das nächste Ziel schon ist, und wünscht es sich etwas, sind die Sterne reserviert, bis du Ja sagst.
Unser Tipp, passend zu den DJI-Empfehlungen: Lass das Taschengeld außerhalb der App laufen, verlässlich und ohne Bedingungen. Welche Aufgaben zu welchem Alter passen, zeigt die Übersicht Haushaltsaufgaben für Kinder nach Alter.
Häufige Fragen
Ab wann sollten Kinder Taschengeld bekommen?
Das Deutsche Jugendinstitut empfiehlt, spätestens mit dem Schulstart zu beginnen, also mit sechs oder sieben Jahren. Für Kinder unter sechs Jahren nennt die DJI-Tabelle 1 bis 2 Euro pro Woche. Ab zehn Jahren wechseln die Empfehlungen von wöchentlichen zu monatlichen Beträgen.
Wie viel Taschengeld bekommt ein 8-jähriges Kind?
Das Deutsche Jugendinstitut empfiehlt für Kinder von 8 bis 9 Jahren 3 bis 4 Euro pro Woche. Die Tabelle ist ausdrücklich eine Orientierung und keine Vorgabe. Wichtiger als der genaue Betrag ist, dass er zu den Möglichkeiten der Familie passt und verlässlich gezahlt wird.
Darf man Taschengeld als Strafe kürzen?
Das Deutsche Jugendinstitut rät davon ab, Taschengeld als Strafe zu kürzen oder zu streichen. Solche Praktiken untergraben laut DJI die Funktion des Taschengelds als verlässliches Lernbudget und können das Vertrauen zwischen Eltern und Kind belasten. Verhalten lässt sich auf anderen Wegen regeln.
Was ist der Taschengeldparagraph?
So wird § 110 BGB genannt. Er regelt, dass ein Vertrag, etwa ein Kauf, den ein Kind ohne Zustimmung der Eltern abschließt, trotzdem wirksam ist, wenn es ihn vollständig mit Geld bezahlt, das ihm dafür oder zur freien Verfügung überlassen wurde. Das betrifft Kinder ab sieben Jahren, denn ab dann sind sie laut § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig.
Quellen
- Chabursky & Langmeyer (2025): Taschengeld und Gelderziehung. Eine Expertise mit aktualisierten Empfehlungen zum Thema Taschengeld – Deutsches Jugendinstitut (DJI)
- Wie viel Taschengeld ist für Kinder und Jugendliche angemessen? – Deutsches Jugendinstitut (DJI), 17.09.2025
- Ist es sinnvoll, dass Kinder im Haushalt mithelfen? (Beate Weymann) – IFP-Familienhandbuch, Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz
- § 106 BGB – Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 110 BGB – Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de